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   OLG Hamburg, 14.03.2019 - 2 Ws 22 - 25/19, 2 Ws 22 - 25/19 - 5 OBL 29/19, 2 Ws 22/19, 2 Ws 23/19, 2 Ws 24/19   

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https://dejure.org/2019,6479
OLG Hamburg, 14.03.2019 - 2 Ws 22 - 25/19, 2 Ws 22 - 25/19 - 5 OBL 29/19, 2 Ws 22/19, 2 Ws 23/19, 2 Ws 24/19 (https://dejure.org/2019,6479)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.03.2019 - 2 Ws 22 - 25/19, 2 Ws 22 - 25/19 - 5 OBL 29/19, 2 Ws 22/19, 2 Ws 23/19, 2 Ws 24/19 (https://dejure.org/2019,6479)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. März 2019 - 2 Ws 22 - 25/19, 2 Ws 22 - 25/19 - 5 OBL 29/19, 2 Ws 22/19, 2 Ws 23/19, 2 Ws 24/19 (https://dejure.org/2019,6479)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 454b Abs 2 StPO, § 454b Abs 4 StPO, § 67 Abs 6 StGB
    Sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen Beschluss über die die Aussetzung des weiteren Maßregelvollzugs und der Strafvollstreckung: Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung auf die Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde Strafen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Gleiche Grundsätze für die Teilanfechtung eines Beschlusses und die Beschränkung von Berufung oder Revision

  • rechtsportal.de

    StPO § 454b Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.2019 - 2 Ws 22/19
    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung gehen Zweifel über das Prognoseurteil - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. November 2006 - 2 BvR 578/02 -, BVerfGE 117, 71-126, Rn. 94; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 30. April 2009 - 2 BvR 2009/08 -, Rn. 26, juris - jeweils für den Fall der Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe) - zu Lasten des Verurteilten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20. April 2017 - 1 Ws 157/17 -, Rn. 14 juris; KG, Beschluss vom 06. Juli 2006 - 1 AR 538/06 - 5 Ws 273/06 -, Rn. 10 juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 1 Ws 174/15 -, Rn. 21 juris).
  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.2019 - 2 Ws 22/19
    Mit dem Beurteilungskriterium des Verhältnisses der Dauer des bisherigen Freiheitsentzugs zur Dauer der verhängten Strafen trägt die Vorschrift einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts Rechnung, wonach aufgrund des verfassungsrechtlichen Gewichts des staatlichen Strafanspruchs zwar eine durch die Kumulation von Maßregelvollzug und Strafvollstreckung bewirkte Überschreitung des von den Gerichten für schuldangemessen erachteten Freiheitsentzuges gerechtfertigt sein kann, eine "deutliche Überschreitung" in diesem Sinne - die das Bundesverfassungsgericht für den dort entschiedenen Fall angenommen hat, dass die im Maßregelvollzug verbrachte Zeit ausreicht, um noch zu verbüßende verfahrensfremde Freiheitsstrafen bis zu den jeweiligen Zweidrittelzeitpunkten zu erledigen - aber im Rahmen der Gesamtabwägung für die Annahme eines Härtefalls spricht (BVerfGE 130, 372 ff., Rn. 78).
  • BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.2019 - 2 Ws 22/19
    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung gehen Zweifel über das Prognoseurteil - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. November 2006 - 2 BvR 578/02 -, BVerfGE 117, 71-126, Rn. 94; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 30. April 2009 - 2 BvR 2009/08 -, Rn. 26, juris - jeweils für den Fall der Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe) - zu Lasten des Verurteilten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20. April 2017 - 1 Ws 157/17 -, Rn. 14 juris; KG, Beschluss vom 06. Juli 2006 - 1 AR 538/06 - 5 Ws 273/06 -, Rn. 10 juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 1 Ws 174/15 -, Rn. 21 juris).
  • BGH, 25.04.2003 - 1 AR 266/03

    Vollstreckung der beiden Strafreste zur Bewährung (Sicherheitsinteressen der

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.2019 - 2 Ws 22/19
    Das Gewicht der bei einem Rückfall drohenden Rechtsgutsverletzung ist im Regelfall wiederum nach Art und Schwere der Straftaten zu beurteilen, die der Verurteilte bereits begangen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2003 - StB 4/03 -, Rn. 4 juris).
  • OLG Brandenburg, 16.12.2015 - 1 Ws 174/15

    Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe; Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.2019 - 2 Ws 22/19
    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung gehen Zweifel über das Prognoseurteil - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. November 2006 - 2 BvR 578/02 -, BVerfGE 117, 71-126, Rn. 94; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 30. April 2009 - 2 BvR 2009/08 -, Rn. 26, juris - jeweils für den Fall der Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe) - zu Lasten des Verurteilten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20. April 2017 - 1 Ws 157/17 -, Rn. 14 juris; KG, Beschluss vom 06. Juli 2006 - 1 AR 538/06 - 5 Ws 273/06 -, Rn. 10 juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 1 Ws 174/15 -, Rn. 21 juris).
  • OLG Bamberg, 16.03.2016 - 1 Ws 107/16

    Prüfungsmaßstab für Reststrafenaussetzung trotz neuer Straftat

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.2019 - 2 Ws 22/19
    Dies bedeutet, dass bei verbleibenden Unsicherheiten bei der Beantwortung der Frage, ob eine begründete und reale Chance auf Resozialisierung und eine gewisse Wahrscheinlichkeit straffreien Verhaltens besteht, eine bedingte Entlassung abzulehnen ist (OLG Bamberg, Beschluss vom 16. März 2016 - 1 Ws 107/16 -, Rn. 6 juris).
  • OLG Hamburg, 04.05.2009 - 2 Ws 80/09

    Strafrestaussetzung hinsichtlich einer in Spanien verhängten und in Deutschland

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.2019 - 2 Ws 22/19
    In den Urteilen ist hierzu - für die im Rahmen des § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB zu treffende Prognoseentscheidung bindend (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Mai 2009, Az. 2 Ws 80/09, veröffentlicht bei juris Rn. 20) - festgestellt, dass der Verurteilte einem gleichbleibendem modus operandi folgend fremde Taschen und Handys aus Kraftfahrzeugen weggenommen hat, zu denen er sich Zugang verschafft hatte, indem er eine Seitenscheibe eingeschlagen hatte, um anschließend das Stehlgut für den Erwerb von Rauschmitteln einzusetzen.
  • KG, 06.07.2006 - 5 Ws 273/06

    Entscheidung über die Strafrestaussetzung zum Zweidrittelzeitpunkt: Einschränkung

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.2019 - 2 Ws 22/19
    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung gehen Zweifel über das Prognoseurteil - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. November 2006 - 2 BvR 578/02 -, BVerfGE 117, 71-126, Rn. 94; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 30. April 2009 - 2 BvR 2009/08 -, Rn. 26, juris - jeweils für den Fall der Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe) - zu Lasten des Verurteilten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20. April 2017 - 1 Ws 157/17 -, Rn. 14 juris; KG, Beschluss vom 06. Juli 2006 - 1 AR 538/06 - 5 Ws 273/06 -, Rn. 10 juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 1 Ws 174/15 -, Rn. 21 juris).
  • OLG Brandenburg, 23.08.2016 - 2 Ws 76/16

    Längenzuschlag, Mittagspause

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.2019 - 2 Ws 22/19
    des landgerichtlichen Beschlusses erteilte Vorstellungsweisung der Klarstellung etwa in der Weise bedürfte, dass der Verurteilte sich durch persönliche Vorsprache zu melden habe (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juli 2016; Az.: 2 Ws 76/16) und die unter Ziffer VI.6.
  • OLG Hamburg, 08.05.2014 - 1 Ws 48/14

    Strafrestaussetzung bei Kumulation von Straf- und Maßregelvollzug:

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.2019 - 2 Ws 22/19
    Jedoch reicht alleine der Umstand, dass durch die Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde Strafen eine (fiktive) Verbüßung von zwei Dritteln sämtlicher noch zu vollstreckender Freiheitsstrafen erreicht wird, für sich genommen für die Annahme eines Härtefalles noch nicht aus (Senat, Beschluss vom 19. Januar 2018, Az.: 2 Ws 5/18; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 11. September 2017, Az.: 6 Ws 32/17; vom 8. Mai 2014, Az.: 1 Ws 48-52/14).
  • OLG Hamm, 20.04.2017 - 1 Ws 157/17

    Reststrafaussetzung; Legalprognose; Leugnen der Tat; Tataufarbeitung

  • BGH, 30.01.2019 - 2 ARs 312/18

    Entscheidung über das zuständige Gericht

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2017 - 2 Ws 104/17

    Anwendung des Erstverbüßerprivilegs trotz Vollstreckung einer zwei Jahre

  • OLG Jena, 03.01.2012 - 1 Ws 566/11

    Strafvollstreckung: Anwendbares Recht bei Reststrafenaussetzung einer nach den

  • OLG Hamm, 21.08.2008 - 3 Ws 323/08

    Zuständigkeit mehrerer Staatsanwaltschaften in Vollstreckungssachen; Beschwerde

  • OLG Koblenz, 03.11.2009 - 2 Ws 516/09

    Strafvollstreckung: Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen Erlassen mehrerer

  • OLG Naumburg, 03.11.2015 - 2 Ws 217/15

    "Wiederholte Verstöße" gegen rechtliches Gehör durch AG Dessau-Roßlau

  • KG, 13.07.2021 - 5 Ws 146/21

    Voraussetzungen der Reststrafenaussetzung; Entscheidungszersplitterung in der

    Jede Staatsanwaltschaft kann aus einer Mehrzahl durch einheitlichen Beschluss getroffener Aussetzungsentscheidungen auch (nur) die Aussetzung der Strafe anfechten, für die sie als Vollstreckungsbehörde zuständig ist (Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 14. März 2019 - 2 Ws 22-25/19 -, juris Rn. 17; OLG Hamm, Beschluss vom 21. August 2008 - 3 Ws 323-324/08 -, juris Rn. 7; jeweils m.w.N.).
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